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Ergänzungsleistungen sollen Rentnerinnen und Rentnern
das Existenz-minimum durch Bedarfsleistungen sichern.
Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der
IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder
während mind. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist direkt der Sozialversicherungsanstalt
des Kantons Zürich unterstellt und erbringt folgende
Dienstleistungen:
- Auskunft für allgemeine Fragen
der AHV
- Annahmestelle für AHV- und IV-Rentenanmeldung
- Anmeldung für Selbständige
und Nichterwerbstätige
- Anmeldung für AHV-Ausweis
- Abgabe von verschiedenen Merkblättern
der AHV/IV
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