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Sind Sie von der Erwerbslosigkeit betroffen oder bedroht,
so melden Sie sich spätestens am ersten Tag der
Erwerbslosigkeit beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum
(RAV) in Thalwil. Dort erhalten Sie die nötigen
Formulare und werden über das weitere Vorgehen
informiert. Nehmen Sie die AHV-Karte mit und gegebenenfalls
Ihre Niederlassungsbewilligung oder Ihren Ausländerausweis.
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