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Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst des Bezirks Horgen
(SPD) berät Schulkinder, Eltern und Lehrpersonen
bei schulischen Problemen und klärt bei Bedarf
die Ursachen und mögliche Massnahmen ab. Die Beratung
und Untersuchung eines Kindes kann vor allem in folgenden
Situationen sinnvoll sein:
- Früherfassung
von Behinderungen
- Einschulungsberatung
- allgemeine
Lern- oder Leistungsschwäche
- Teilleistungsschwäche
- Arbeits-
und Motivationsstörungen
- auffälliges
Verhalten
- Zuweisung
in besondere Klassen und Sonderschulen
- Erziehungs-
und Familienberatung
- Vermittlung
von Stütz- und Fördermassnahmen
Die schriftliche Anmeldung erfolgt durch die Kindergarten- bzw. Lehrperson in der Regel im Einverständnis mit den Eltern.
Für ein Orientierungsgespräch oder eine Beratung
können sich die Eltern auch direkt an den SPD wenden:
alte Landstrasse 26, 8810 Horgen, Telefon 044 727 77
44.
Schulärztlicher Dienst
Bei Schuleintritt verlangt das Gesetz eine ärztliche
Untersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchung findet beim
entsprechenden Kinder- oder Hausarzt Ende des zweiten
Kindergartenjahrs oder anfangs der 1. Klasse statt.
Die Eltern erhalten zu gegebener Zeit vom Schulsekretariat die Aufforderung, mit ihrem Arzt einen
Termin zu vereinbaren.
Schulzahnpflege
Spätestens beim Eintritt in die 1. Klasse werden
die Kinder in die Schulzahnpflege aufgenommen, welche
von ortsansässigen Zahnärzten wahrgenommen
wird. Die jährlichen Untersuchungskosten werden
von der Schule übernommen. Sie beteiligt sich auch
an den Behandlungskosten für Kinder aus Familien
in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen. Regelmässig
werden die Schulklassen von den Schulzahnpflegehelferinnen
besucht, welche die Kinder im Zähneputzen anweisen.
Haarhygiene
Die Haare der Schulkinder werden periodisch nach Befall
von Läusen untersucht. Diese Aufgabe obliegt den
Schulzahnpflegehelferinnen.
Schulbus
Anspruch auf den Transport mit dem Schulbus oder die
Vergütung eines Fahrausweises für den Ortsbus
haben alle Schülerinnen und Schüler der besonderen Klassen, welche nicht dem
Schulhaus zugeteilt werden können, in dem sie die
Regelklasse besuchen würden. Von der 2. Klasse
an werden in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel
benützt.
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