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Hintergrund
Das Zürcher Stimmvolk hat im Jahre 2005 dem
neuen Volksschulgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz schreibt
Elternmitwirkung für jede Schuleinheit vor.
Ziele
und Kompetenzen des Elternrats
Ziel eines Elternrats sind der Gedanken- und Informationsaustausch
zwischen Eltern und Schule. Dies führt zu einem
besseren gegenseitigen Verständnis und stärkt
beide Seiten. Die Kinder können sich dadurch besser
in der Schule orientieren und die Tragfähigkeit
der Schule wird verstärkt.
Der Elternrat ist Organisator von Informations- und
Diskussionsforen zu aktuellen pädagogischen, schulischen
und gesellschaftlichen Themen.
Der Elternrat hat kein Mitspracherecht in den folgenden
Bereichen: Unterrichtsgestaltung, Lehrplan und Lernziele,
Methodik und Didaktik, Personelles.
Im Elternrat sind gewählte Eltern der Primar-
und Kindergartenklassen, eine Lehrperson und eine Vertretung
der Schulleitung.
Der Vorstand pflegt den Kontakt zur Schulleitung und
zu temporären Arbeitsgruppen und trägt die
Verantwortung für das Funktionieren der Arbeitsgruppen.
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