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Grüngut
Sind die Voraussetzungen zum Kompostieren nicht
gegeben, sind die kompostierbaren Wertstoffe über
die Grüngutabfuhr zu entsorgen.
Zur Abfuhr zugelassen sind:
Küchenabfälle: Rüstabfälle
von Gemüse und Obst, alle Speiseresten (Fleisch,
Fisch, Käse, Brot, Teigwaren), Eierschalen,
Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier, Balkon-
und Topfpflanzen, Schnittblumen, Wollresten, Federn
und Haare, Kleintiermist, Katzensand und Streue
(nur biologisch abbaubarer Sand), Haushaltpapier.
Gartenabfälle: Rasen-/Baumschnitt, gemischte
Pflanzenreste, gemischter Gartenabraum, Friedhofabfälle,
Böschungsmähgut, Laub, Christbäume.
Kunststoffabfälle, Plastiksäcke, Glas,
Metall, Batterien, Altpapier, kompostierbare
Beutel und kompostierbares Geschirr,
sind keine biogene Abfälle und gehören
nicht in die Grüngutabfuhr.
Bereitstellung am Sammeltag für
Wohnbauten und Betriebe bis 7.00 Uhr
Haus-Grüngutcontainer: Das Grüngut
ist ausschliesslich in den vorgeschriebenen Grüngut-Containern
(kleinste Grösse 140 Liter) bereit zu stellen.
Die Städtischen Werke legen die Anzahl und
Art der Container im Einvernehmen mit den Liegenschaftsbesitzern
fest.
Betriebs-Grüngutcontainer: Für grössere
Mengen wird ein 800 Liter Betriebscontainer verlangt.
Gartenabraumbündel: Schnittgut gebündelt
und verschnürt (keine Drähte) von maximal
160cm Länge und 20kg Gewicht.
Die Grüngutabfuhr ist gratis.
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