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Aufgaben des Betreibungsamtes:
- Betreibungen
auf Pfändung und Konkurs
- Erteilen
von Betreibungsauskünften
- Vollzug
von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Aufnahme
von Güterverzeichnissen
- Verwahrung
und Verwaltung des in Beschlag belegten Gutes,
insbesondere die Verwaltung von Liegenschaften
- Verwertung
von gepfändeten und retinierten Gegenständen
sowie Faust- und Grundpfändern
- Führen
des Eigentumsvorbehaltsregister
Betreibungsferien:
- 7 Tage
vor und 7 Tage nach Ostern
- 15. Juli
bis 31. Juli
- 7 Tage
vor und 7 Tage nach Weihnachten
Während den Betreibungsferien werden keine betreibungsrechtliche
Handlungen vorgenommen werden. Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren
können aber auch während der Betreibungsferien
eingereicht werden.
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