Veranstaltungen  Aktuell   Online-Schalter  Stadtplan  Kontakt  Index A-Z  Home
     
 
   
     
   
     

Betreibung

 

Betreibungsarten

Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung (bei Faust- oder Grundpfand) oder des Konkurses (bei Eintragung im Handelsregister) fortgesetzt. Der Betreibungsbeamte/die Betreibungsbeamtin bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist.

Ort der Betreibung

  • für handlungsfähige Personen: am Wohnsitz
  • für Kinder unter elterlicher Gewalt: am Wohnsitz des Inhabers der elterlichen Gewalt
  • für bevormundete Personen: am Sitz der Vormundschaftsbehörde
  • für die im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen: letzter im SHAB bekanntgegebener Sitz
  • für nicht im Handelsregister eingetragenen juristische Personen: am Hauptsitz der Verwaltung
  • für Faustpfandbetreibung: am Wohnsitz des Schuldners oder Ort der gelegenen Sache
  • für Grundpfandbetreibung: am Ort der gelegenen Sache
  • für Arrestbetreibung: am Ort, wo sich der Arrestgegenstand befindet

Betreibungsferien

  • 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern
  • 15. Juli bis 31. Juli
  • 7 Tage vor und 7 Tage nach Weihnachten

Während den Betreibungsferien werden keine betreibungsrechtliche Handlungen vorgenommen werden. Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren können aber auch während der Betreibungsferien eingereicht werden.

Betreibungskosten gem. Gebührentarif zum SchKG

Die Betreibungskosten sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Er ist aber berechtigt, die Betreibungskosten von den Zahlungen des Schuldners vorab zu erheben.

bis       Fr. 100.-- : Fr. 17.--
über Fr. 100.-- bis Fr. 500.-- : Fr. 30.--
über Fr. 500.-- bis Fr. 1'000.-- : Fr. 50.--
über Fr. 1'000.-- bis Fr. 10'000.-- : Fr. 70.--
über Fr. 10'000.-- bis Fr. 100'000.-- : Fr. 100.--
über Fr. 100'000.-- bis Fr. 1'000'000.-- : Fr. 200.--
über Fr. 1'000'000.--       250.--


 
     
     
  Kontakt  
 

Betreibungsbeamtin

Christina Billeter

Stadt Wädenswil
Stadtammann- und Betreibungsamt
Schönenbergstr. 4a
Postfach 72
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 74 20

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 
   
 
  © 2004-2007 Stadt Wädenswil | Impressum |