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Rechtsvorschlag

 

Was tun, wenn Ihr Schuldner auf eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben hat?

Rechtsöffnungsverfahren

Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil oder einer unterzeichneten Schuldanerkennung kann direkt beim zuständigen Richter im summarischen und damit in einem einfachen und kostengünstigen Verfahren die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragt werden.

Zivilklage

Falls die Forderung weder auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil noch auf einer unterzeichneten Schuldanerkennung beruht, muss die Forderung zunächst auf dem ordentlichen Weg „erstritten“ und so der Rechtsvorschlag beseitigt werden. Beim zuständigen Friedensrichteramt ist daher Zivilklage einzureichen.

 

 
     
     
  Kontakt  
 

Betreibungsbeamtin

Christina Billeter

Stadt Wädenswil Stadtammann- und Betreibungsamt
Schönenbergstr. 4a
Postfach
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 74 20

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
  Öffnungszeiten  
 

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