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Was tun, wenn Ihr Schuldner auf eine Betreibung Rechtsvorschlag
erhoben hat?
Rechtsöffnungsverfahren
Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen
Urteil oder einer unterzeichneten Schuldanerkennung
kann direkt beim zuständigen Richter im summarischen
und damit in einem einfachen und kostengünstigen
Verfahren die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung)
beantragt werden.
Zivilklage
Falls die Forderung weder auf einem vollstreckbaren
gerichtlichen Urteil noch auf einer unterzeichneten
Schuldanerkennung beruht, muss die Forderung zunächst
auf dem ordentlichen Weg „erstritten“ und
so der Rechtsvorschlag beseitigt werden. Beim zuständigen
Friedensrichteramt ist daher Zivilklage einzureichen.
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