|
Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt
zurückerstattet werden können, sind unverzüglich
dem Fundbüro bei der Stadtpolizei abzugeben.
Fundbüro
der Stadt Zürich, Verkehrsbetriebe
Fundbüro
der SBB
Fundbüro
Schweiz
Fundbüro Stadtpolizei
- Gefundene Sachen, die dem
Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können,
sind unverzüglich im Fundbüro bei der Stadtpolizei
abzugeben.
Nichtabgeholte Fundgegenstände
bei der Stadtpolizei
Telefon 044 789 74 00
|