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Gastgewerbe
 

Die Stadt Wädenswil erteilt Patente für Gastwirtschaftsbetriebe und für Verkaufsgeschäfte mit Alkohol sowie für temporäre Festwirtschaften.

Für Veranstaltungen bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, kommt die Lärmschutzverordnung des Kantons Zürich zur Anwendung. Das heisst, falls die Veranstaltung ein Konzert, eine Diskothek oder die Informationsbeschallung bei Sportanlässen betrifft, ist der Kanton (Fachstelle Lärmschutz) Meldestelle und für den Vollzug der Verordnung verantwortlich. Anmelden können Sie Ihre Veranstaltung direkt unter Online-Meldeformular bei der Fachstelle Lärmschutz.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen 044 789 72 70/77

Formularbestellung

Gastgewerbegesetz
Verordnung zum Gastgewerbegesetz

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Sicherheit und Gesundheit
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 70
Fax 044 789 72 14

E-Mail

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08.00 - 11.30 Uhr
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Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
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