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Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem
Grund
Gestützt auf die Verordnung über das nächtliche
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 5. Dezember
1977 (mit Änderung vom 19. Mai 1993) ist
das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller
Art über Nacht auf öffentlichem Grund in
Wädenswil (inkl. Ortsteil Au) gebührenpflichtig. Als öffentlicher
Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche
Parkplätze der Stadt inkl. Schulhausplätze.
Die Gebühr berechtigt den Halter, sein Fahrzeug
im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften, ohne
festen Platzanspruch, auf öffentlichem Grund
abzustellen.
Fahrzeughalter, die über private Garagen- oder
Abstellplätze verfügen, diese aber nicht
benützen, sondern öffentlichen Grund beanspruchen,
unterliegen ebenfalls dieser Verordnung. Fahrzeughalter,
die private Abstellmöglichkeiten benützen,
werden von der Kontrolle nicht erfasst.
Die Gebühren betragen monatlich:
| Fr. 30.-- |
für Personen- und Lieferwagen bis 3,5
t, Anhänger für leichte Motorwagen
sowie dreirädrige Motorfahrzeuge |
| Fr. 60.-- |
für Lieferwagen und schwere Motorwagen ab
3,5 t, Wohnwagen, Anhänger an schwere Motorwagen,
Gesellschaftswagen und Spezialfahrzeuge. |
Anmeldungen/Änderungen sind schriftlich oder
telefonisch an die Abteilung Sicherheit und Gesundheit,
Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil zu richten
Sicherheit und Gesundheit
Verordnung
über das nächtliche Dauerparkieren (PDF-File)
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