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Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wädenswil,
deren Einkommen unter dem Existenzminimum der Sozialhilfe
liegen, sind berechtigt zum Bezug wirtschaftlicher
Sozialhilfe. Die Berechnung richtet sich nach den SKOS-Richtlinien
(Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe).
Zudem werden Arbeitslosentaggelder und Renten bevorschusst. Die Beratung bei
der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess oder bei persönlichen Problemen
ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit der Sozialen Dienste
Wädenswil.
Für Erstberatungen und Neuanmeldungen melden
Sie sich bitte im Intake der Sozialen Dienste. Wir
geben Ihnen Auskünfte und Informationen oder
einen Termin für eine persönliche Beratung.
Sprechstunden persönlich ohne Voranmeldung,
Schönenbergstrasse 4
Montag bis Freitag 13.30 bis 14.30
Abgabe von Unterlagen ohne Voranmeldung, Schönenbergstrasse 4, Montag bis Freitag 15.00 bis 16.00 Uhr
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