|
Allgemeines
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist
gemäss Reglement der Erdgasversorgung Wädenswil
verantwortlich, dass alle Erdgasinstallationen in einem
guten, dichten und betriebssicheren Zustand sind. Unterhalt
und Wartung sowie die umgehende Behebung von Mängel
dürfen nur durch die Erdgasversorgung oder Installateure
ausgeführt werden, die dazu berechtigt sind.
Berechtigung für Hauszuleitungen
Neuerstellung, Änderung, Erweiterung und Reparatur
von Hauszuleitungen erfolgt durch die Erdgasversorgung
Wädenswil oder deren Beauftragten.
Ausführung der Hausinstallationsarbeiten
Die Erdgasinstallationen müssen den Leitsätzen
des SVGW
und den gesetzlichen Vorschriften der Vereinigung kantonaler
Feuerpolizei entsprechen. Die Erdgasversorgung behält
sich vor, zusätzliche Richtlinien festzulegen.
Für den Arbeitsbeginn und die Fertigstellung ist
eine Anmeldung
erforderlich.
Die Erdgasversorgung nimmt die Hauszuleitungen und
Hausinstallationen nur ab und liefert Erdgas, wenn sie
der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch begründete
Abweichung den Vorschriften so entsprechen, dass sie
bewilligfähig gewesen wären.
|