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Installationskontrolle

 

Allgemeines

Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist gemäss Reglement der Erdgasversorgung Wädenswil verantwortlich, dass alle Erdgasinstallationen in einem guten, dichten und betriebssicheren Zustand sind. Unterhalt und Wartung sowie die umgehende Behebung von Mängel dürfen nur durch die Erdgasversorgung oder Installateure ausgeführt werden, die dazu berechtigt sind.

Berechtigung für Hauszuleitungen

Neuerstellung, Änderung, Erweiterung und Reparatur von Hauszuleitungen erfolgt durch die Erdgasversorgung Wädenswil oder deren Beauftragten.

Ausführung der Hausinstallationsarbeiten

Die Erdgasinstallationen müssen den Leitsätzen des SVGW und den gesetzlichen Vorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerpolizei entsprechen. Die Erdgasversorgung behält sich vor, zusätzliche Richtlinien festzulegen. Für den Arbeitsbeginn und die Fertigstellung ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Erdgasversorgung nimmt die Hauszuleitungen und Hausinstallationen nur ab und liefert Erdgas, wenn sie der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch begründete Abweichung den Vorschriften so entsprechen, dass sie bewilligfähig gewesen wären.

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Werke

Eintrachtstrasse 24
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 75 11
Fax 044 789 75 75

E-Mail

Mike Dreier
Installationskontrolle

Tel. 044 789 75 10

E-Mail

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 
     
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