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Die Grundpauschale wird mit jeder Verbrauchsabrechnung
erhoben und beträgt pro Zähler und Jahr.
| Normaltarif |
Fr. 120.-- |
| Münzmesser |
Fr. 120.-- |
| Jeton-Zähler |
Fr. 120.-- |
Die Verbrauchsgebühr wird über die Ablesung
des Gaszählers ermittelt. Die Ablesung der Zähler
erfolgt je nach Preisentwicklung maximal vierteljährlich,
jedoch mindestens 1 mal pro Jahr.
Es gelten ab 1. Oktober 2009 folgende neuen Tarife:
Tarife
Erdgas
Müssen die Zähler durch die Erdgasversorgung
selber abgelesen werden wird eine Ablesegebühr
erhoben.
Anschlussgebühren und Erschliessungsbeiträge
Es werden grundsätzlich keine Anschlussgebühren
und Erschliessungsbeiträge erhoben. Übersteigen
die Erschliessungskosten die finanziellen Möglichkeiten
der Erdgasversorgung, kann die Bezügerin/der Bezüger
verpflichtet werden, die Kosten ganz zu übernehmen
oder sich an den Kosten zu beteiligen.
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