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Allgemeines
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist
gemäss Reglement und Tarif der Wasserversorgung
Wädenswil verantwortlich, dass alle Wasserinstallationen
in einem guten, dichten und betriebssicheren Zustand
sind. Unterhalt und Wartung, sowie die umgehende Behebung
von Mängel, dürfen nur durch die Wasserversorgung
Wädenswil oder Installateure
ausgeführt werden, die dazu berechtigt sind.
Berechtigung für Installationsarbeiten
Für die Neuerstellung, Änderung, Erweiterung
und Reparatur von Wasserinstallationen ist eine Installationsbewilligung
erforderlich, die durch die Städtischen Werke erteilt
wird.
Ausführung der Installationsarbeiten
Die Wasserinstallationen müssen den Leitsätzen
des SVGW
entsprechen und sind von der Wasserversorgung zu bewilligen.
Die Wasserversorgung
behält sich vor, zusätzliche Richtlinien
festzulegen. Für den Arbeitsbeginn und die Fertigstellung
ist eine Anmeldung erforderlich.
Sämtliche Hauszuleitungen und Hausinstallationen
sind durch die Installationskontrolle der Wasserversorgung
innert nützlicher Frist abzunehmen.
Die Wasserversorgung nimmt die Hauszuleitungen und
Hausinstallationen nur ab und liefert Wasser, wenn
sie der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch
begründete Abweichungen den Vorschriften so entsprechen,
dass sie bewilligfähig gewesen wären.
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