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Installationskontrolle

  Allgemeines

Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist gemäss Reglement und Tarif der Wasserversorgung Wädenswil verantwortlich, dass alle Wasserinstallationen in einem guten, dichten und betriebssicheren Zustand sind. Unterhalt und Wartung, sowie die umgehende Behebung von Mängel, dürfen nur durch die Wasserversorgung Wädenswil oder Installateure ausgeführt werden, die dazu berechtigt sind.

Berechtigung für Installationsarbeiten

Für die Neuerstellung, Änderung, Erweiterung und Reparatur von Wasserinstallationen ist eine Installationsbewilligung erforderlich, die durch die Städtischen Werke erteilt wird.

Ausführung der Installationsarbeiten

Die Wasserinstallationen müssen den Leitsätzen des SVGW entsprechen und sind von der Wasserversorgung zu bewilligen. Die Wasserversorgung behält sich vor, zusätzliche Richtlinien festzulegen. Für den Arbeitsbeginn und die Fertigstellung ist eine Anmeldung erforderlich.

Sämtliche Hauszuleitungen und Hausinstallationen sind durch die Installationskontrolle der Wasserversorgung innert nützlicher Frist abzunehmen.
Die Wasserversorgung nimmt die Hauszuleitungen und Hausinstallationen nur ab und liefert Wasser, wenn sie der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch begründete Abweichungen den Vorschriften so entsprechen, dass sie bewilligfähig gewesen wären.

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Werke

Eintrachtstrasse 24
8820 Wädenswil

Anmeldung
Installationskontrolle:
Mike Dreier
Tel. 044 789 75 10

E-Mail

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 
     
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