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Adressänderung / Umzug
Personen, die innerhalb von Wädenswil oder Au-Wädenswil
umziehen, haben dies innert 14 Tagen zu melden.
Ausländer und Ausländerinnen haben sich für
die Adressänderung persönlich am Schalter
der Einwohnerdienste zu melden.
Umzug/Adressänderung
Ein- und Auszugsanzeigen für Vermieter
Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben
jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung
innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Mitteilung wird zur Aufforderung der ein- oder
ausziehenden Person benötigt, sich an-, ab- oder
umzumelden, wenn dies durch die betroffene Person nicht
von sich selber aus geschieht.
Ein-/Auszugsanzeige
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