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Meldung von Hunden
Alle Hunde müssen, spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der ANIS AG registriert sein. Darauf verzichtet werden darf nur bei Hunden mit einer deutlich lesbaren Tätowierung, die ebenfalls bei der ANIS AG zu erfassen ist. Die Kennzeichnung wird von den Tierärzten vorgenommen. Diese sind auch für die Meldung der mit der Kennzeichnung erhobenen Daten an die ANIS AG zuständig.
Hunde, die über drei Monate alt sind, müssen gleichzeitig bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Vorlage des Heimtierausweises erleichtert die Registrierung. Überdies sind Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes an die Einwohnerdienste Wädenswil und an die Datenbank ANIS AG mitzuteilen.
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltern in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt Fr. 130.00 und die einmalige Meldegebühr Fr. 20.00.
Robi-Dog-Säcke erhalten Sie unentgeltlich bei den Einwohnerdiensten Wädenswil.
Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
Training mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt. Informationen finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch.
Weitere Informationen können Sie im Hundegesetz
nachlesen.
Hundeanmeldung/-abmeldung
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