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Grundstücksteuern
  Bei einer Handänderung ist die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer mit den notwendigen Belegen innert 30 Tagen beim Steueramt am Ort der Liegenschaft einzureichen.
Das Steuererklärungsformular finden sie in unserem Online-Schalter.

Die im Zusammenhang mit der Liegenschaftenbewertung wesentlichen Lageklassen können Sie hier entnehmen:

Siehe Excel-Tabelle „Lageklassen“

Hier können Sie zusätzlich die Lageklassenpläne aller zürcherischen Gemeinden online abrufen:

http://www.gis.zh.ch/gb/gb.asp

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Steueramt
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 88
Fax 044 789 72 14

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
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