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Einbürgerungen
 

Erteilung des Bürgerrechts von Wädenswil an Schweizer Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren Ihren Wohnsitz in Wädenswil haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil erwerben. Dazu sind dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen einzureichen:

  • Schriftliches Gesuch an die Bürgerliche Abteilung des Stadtrates (unterzeichnet vom Gesuchsteller, dessen Ehegatten sowie minderjährigen Kindern über 16 Jahre)
  • Personenstandsausweis (für ledige Personen, ausgestellt vom Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes)
  • Familienausweis (für verheiratete, verwitwete oder geschiedene Personen, ausgestellt vom Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes)
  • Zentralstrafregisterauszug
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Betreibungsamt)
  • Erklärung über den Verzicht oder die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts
  • Schriftenempfangsschein
  • Kosten: Fr. 350.00

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Ausländische Staatsangehörige, welche seit mindestens 12 Jahren in der Schweiz und seit 3 Jahren in Wädenswil wohnhaft sind, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrecht stellen.

Über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Telefon 044 789 72 29) oder sprechen Sie persönlich beim Zivilstandsamt vor.

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Zivilstandswesen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 29
Fax 044 789 72 33

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
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