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Erteilung des Bürgerrechts von Wädenswil
an Schweizer Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit
mindestens zwei Jahren Ihren Wohnsitz in Wädenswil
haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil
erwerben. Dazu sind dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen
einzureichen:
- Schriftliches
Gesuch an die Bürgerliche Abteilung des Stadtrates
(unterzeichnet vom Gesuchsteller, dessen Ehegatten
sowie minderjährigen Kindern über 16 Jahre)
- Personenstandsausweis
(für ledige Personen, ausgestellt vom Zivilstandsamt
des bisherigen Heimatortes)
- Familienausweis
(für verheiratete, verwitwete oder geschiedene
Personen, ausgestellt vom Zivilstandsamt des bisherigen
Heimatortes)
- Zentralstrafregisterauszug
- Auszug aus
dem Betreibungsregister (Betreibungsamt)
- Erklärung
über den Verzicht oder die Beibehaltung des bisherigen
Bürgerrechts
- Schriftenempfangsschein
- Kosten: Fr.
350.00
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige, welche seit
mindestens 12 Jahren in der Schweiz und seit 3 Jahren
in Wädenswil wohnhaft sind, können ein Gesuch
um Erteilung des Schweizer Bürgerrecht stellen.
Über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf
und die notwendigen Formalitäten informieren wir
Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Telefon
044 789 72 29) oder sprechen Sie persönlich beim
Zivilstandsamt vor.
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