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Für das Vorverfahren für die eingetragene Partnerschaft
ist das Zivilstandsamt im Zivilstandskreis der Wohnsitzgemeinde
einer der Partner oder Partnerinnen zuständig. Grundsätzlich
werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personenstandsausweis ausgestellt
vom Zivilstandsamt des Heimatortes
- Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
- Pass oder Identitätskarte
Falls Sie das Bürgerrecht von Wädenswil,
Richterswil, Schönenberg oder Hütten besitzen
oder ihre Daten bereits in das informatisierte Standesregister
(Infostar) übertragen wurden, muss der Personenstandsausweis
nicht vorgängig bestellt werden.
Auskunft erhalten Sie beim Zivilstandsamt.
Für die Abgabe der Erklärung, ob Sie alle
Voraussetzungen erfüllen, ist die persönliche
Anwesenheit des Paares auf dem Zivilstandsamt erforderlich.
Dafür bitten wir Sie vorgängig einen Termin
mit uns zu vereinbaren.
Weitere Informationen über die Eingetragene Partnerschaft
finden Sie beim Eidgenössisches
Amt für Zivilstandswesen.
Eingetragene Partnerschaft von ausländischen
Staatsangehörigen
Für das Vorverfahren für die eingetragene
Partnerschaft ist das Zivilstandsamt im Zivilstandskreis
der Wohnsitzgemeinde einer der Partner oder Partnerinnen
zuständig.
Damit wir Sie persönlich und konkret über
die beizubringenden Unterlagen informieren können,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Nationalität
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Zivilstand
- Aufenthaltsbewilligung (Niederlassung
C, Jahresaufenthalt B, Kurzaufenthalt L, anerkannter
Flüchtling F, Asylsuchender N)
- E-Mail / Fax / Telefonnummer
Beurkundung der eingetragen Partnerschaft
Nach Abschluss des Vorverfahrens kann die Beurkundung
innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Im Zivilstandskreis
Wädenswil werden Beurkundungen von Dienstag –
Freitag während der ordentlichen Öffnungszeiten
im Trauzimmer, Stadthaus (Situationsplan Stadthaus),
Florhofstrasse 6, durchgeführt.
Der Termin kann bereits während dem Vorverfahren
provisorisch vorgemerkt werden. Die Zeremonie dauert
etwa 15 Minuten. Es können auch weitere Personen
(Familienangehörige, Bekannte, Freunde, Fotograf
etc.) der Zeremonie beiwohnen. Es ist genügend
Platz vorhanden.
Beurkundung am Samstag
In den Sommermonaten haben wir jeweils vier Samstage für Trauungen und Beurkundungen in Wädenswil für Sie reserviert. Bitte erkundigen Sie sich bei uns nach den genauen Daten.
Beurkundung im Kirchgemeindehaus Rosenmatt
Für spezielle Zeremonien mit anschliessendem Apero
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Die Beurkundung
im Kirchgemeindehaus Rosenmatt zu feiern. Die Zeremonie
findet im Gessnerzimmer statt. Die angrenzenden Räumlichkeiten
sowie den Park können durch das Paar gemietet werden.
Für die Beurkundung im Rosenmattpark wird vom Zivilstandsamt
Wädenswil eine Gebühr erhoben.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt
auf. Gerne informieren wir Sie über die Reservationsmöglichkeiten.
Beurkundung in einem anderen Schweizer Zvilstandsamt
Wenn das Paar wünscht, die Partnerschaft in einem
anderen Schweizer Zivilstandskreis eintragen zu lassen,
wird durch das Zivilstandsamt eine Ermächtigung
ausgestellt. Diese ist 3 Monate gültig
und ist dem Zivilstandsamt des Beurkundungsortes abzugeben.
Dokumente
Sie können telefonisch einen Partnerschaftsausweis
bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte
Dokument gegen Rechnung (Fr. 30.00 und Porto) zu.
Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische
Zivilstandsverordnung grundsätzlich nur diejenigen
Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte
Dokument bezieht.
Partnerschaftsausweis
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