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Registrierung gleichgeschlechtliche Partner
 

Für das Vorverfahren für die eingetragene Partnerschaft ist das Zivilstandsamt im Zivilstandskreis der Wohnsitzgemeinde einer der Partner oder Partnerinnen zuständig. Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personenstandsausweis ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes
  • Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
  • Pass oder Identitätskarte

Falls Sie das Bürgerrecht von Wädenswil, Richterswil, Schönenberg oder Hütten besitzen oder ihre Daten bereits in das informatisierte Standesregister (Infostar) übertragen wurden, muss der Personenstandsausweis nicht vorgängig bestellt werden.
Auskunft erhalten Sie beim Zivilstandsamt.

Für die Abgabe der Erklärung, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ist die persönliche Anwesenheit des Paares auf dem Zivilstandsamt erforderlich. Dafür bitten wir Sie vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Weitere Informationen über die Eingetragene Partnerschaft finden Sie beim Eidgenössisches Amt für Zivilstandswesen.

Eingetragene Partnerschaft von ausländischen Staatsangehörigen

Für das Vorverfahren für die eingetragene Partnerschaft ist das Zivilstandsamt im Zivilstandskreis der Wohnsitzgemeinde einer der Partner oder Partnerinnen zuständig.
Damit wir Sie persönlich und konkret über die beizubringenden Unterlagen informieren können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Nationalität
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Zivilstand
  • Aufenthaltsbewilligung (Niederlassung C, Jahresaufenthalt B, Kurzaufenthalt L, anerkannter Flüchtling F, Asylsuchender N)
  • E-Mail / Fax / Telefonnummer

Beurkundung der eingetragen Partnerschaft

Nach Abschluss des Vorverfahrens kann die Beurkundung innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Im Zivilstandskreis Wädenswil werden Beurkundungen von Dienstag – Freitag während der ordentlichen Öffnungszeiten im Trauzimmer, Stadthaus (Situationsplan Stadthaus), Florhofstrasse 6, durchgeführt.
Der Termin kann bereits während dem Vorverfahren provisorisch vorgemerkt werden. Die Zeremonie dauert etwa 15 Minuten. Es können auch weitere Personen (Familienangehörige, Bekannte, Freunde, Fotograf etc.) der Zeremonie beiwohnen. Es ist genügend Platz vorhanden.

Beurkundung am Samstag

In den Sommermonaten haben wir jeweils vier Samstage für Trauungen und Beurkundungen in Wädenswil für Sie reserviert. Bitte erkundigen Sie sich bei uns nach den genauen Daten.

Beurkundung im Kirchgemeindehaus Rosenmatt


Für spezielle Zeremonien mit anschliessendem Apero bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Die Beurkundung im Kirchgemeindehaus Rosenmatt zu feiern. Die Zeremonie findet im Gessnerzimmer statt. Die angrenzenden Räumlichkeiten sowie den Park können durch das Paar gemietet werden. Für die Beurkundung im Rosenmattpark wird vom Zivilstandsamt Wädenswil eine Gebühr erhoben.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne informieren wir Sie über die Reservationsmöglichkeiten.

Beurkundung in einem anderen Schweizer Zvilstandsamt

Wenn das Paar wünscht, die Partnerschaft in einem anderen Schweizer Zivilstandskreis eintragen zu lassen, wird durch das Zivilstandsamt eine Ermächtigung ausgestellt. Diese ist 3 Monate gültig
und ist dem Zivilstandsamt des Beurkundungsortes abzugeben.

Dokumente

Sie können telefonisch einen Partnerschaftsausweis bestellen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen das gewünschte Dokument gegen Rechnung (Fr. 30.00 und Porto) zu.

Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische Zivilstandsverordnung grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.

Partnerschaftsausweis

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Zivilstandswesen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 29
Fax 044 789 72 33

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 
     
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