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Für die Registrierung einer Anerkennung durch
den Vater ist jedes Zivilstandsamt zuständig.
Die Anerkennung kann auch vor der Geburt erfolgen,
was im Interesse des Kindes zu befürworten ist.
Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden Sie
im Zivilgesetzbuch und in der Eidgenössischen
Zivilstandsverordnung.
Zur Beurkundung der Anerkennung vereinbaren Sie bitte
mit uns einen Termin.
Die Unterlagen für Vater und Mutter dürfen
nicht älter als sechs Monate sein, diejenigen für
das Kind nicht älter als ein Monat.
Für Schweizerinnen und Schweizer
- Personenstandsausweis
und Wohnsitznachweis (Schriftenempfangsschein) für
den Anerkennenden
- Personenstandsausweis oder Wohnsitznachweis
(Schriftenempfangsschein) im Zeitpunkt der Geburt
und im Zeitpunkt der Anerkennung (sofern nicht identisch)
für die Mutter
- Geburtsschein für das bereits
geborene Kind, sofern es vor Ende 2004 zur Welt kam
Die Personenstandsausweise sind beim Zivilstandsamt
des Heimatortes erhältlich. Der Geburtsschein
für das geborene Kind beim Zivilstandsamt des
Geburtsortes.
Falls Sie das Bürgerrecht von Wädenswil, Richterswil,
Schönenberg oder Hütten besitzen oder Ihre Daten
bereits in das informatisierte Standesregister (Infostar)
übertragen wurden, muss der Personenstandsausweis
nicht vorgängig bestellt werden.
Auskunft erhalten Sie beim Zivilstandsamt.
Ausländische Staatsangehörige
Für den Anerkennenden und für die Mutter
und wenn bisher noch kein Ereignis
in der Schweiz beurkundet wurde
- Vollständige Geburtsurkunde mit
Elternnamen
- Nachweis über den aktuellen Zivilstand
- Wohnsitznachweis
- Bei Wohnsitz in der Schweiz zusätzlich
Ausländerausweis
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
(gültigen Pass)
- Italienische Staatsangehörige
haben immer ein „certificato di residenza“
als Nachweis für die Zuständigkeit einzulegen.
- Geburtsschein für das bereits
geborene Kind
Falls bereits ein Ereignis in der Schweiz beurkundet
wurde, bitten wir Sie, sich beim Zivilstandsamt zu erkundigen.
Gerne informieren wir Sie detailliert über die
beizubringenden Unterlagen. Bitte nehmen Sie mit uns
für eine individuelle Beratung Kontakt
auf.
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