Veranstaltungen  Aktuell   Online-Schalter  Stadtplan  Kontakt  Index A-Z  Home
     
 
   
     
   
     
Vaterschaftsanerkennung
 

Für die Registrierung einer Anerkennung durch den Vater ist jedes Zivilstandsamt zuständig.

Die Anerkennung kann auch vor der Geburt erfolgen, was im Interesse des Kindes zu befürworten ist.

Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung finden Sie im Zivilgesetzbuch und in der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung.

Zur Beurkundung der Anerkennung vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.

Die Unterlagen für Vater und Mutter dürfen nicht älter als sechs Monate sein, diejenigen für das Kind nicht älter als ein Monat.

Für Schweizerinnen und Schweizer

  • Personenstandsausweis und Wohnsitznachweis (Schriftenempfangsschein) für den Anerkennenden
  • Personenstandsausweis oder Wohnsitznachweis (Schriftenempfangsschein) im Zeitpunkt der Geburt und im Zeitpunkt der Anerkennung (sofern nicht identisch) für die Mutter
  • Geburtsschein für das bereits geborene Kind, sofern es vor Ende 2004 zur Welt kam

    Die Personenstandsausweise sind beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich. Der Geburtsschein für das geborene Kind beim Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Falls Sie das Bürgerrecht von Wädenswil, Richterswil, Schönenberg oder Hütten besitzen oder Ihre Daten bereits in das informatisierte Standesregister (Infostar) übertragen wurden, muss der Personenstandsausweis nicht vorgängig bestellt werden.
Auskunft erhalten Sie beim Zivilstandsamt.

Ausländische Staatsangehörige

Für den Anerkennenden und für die Mutter und wenn bisher noch kein Ereignis in der Schweiz beurkundet wurde

  • Vollständige Geburtsurkunde mit Elternnamen
  • Nachweis über den aktuellen Zivilstand
  • Wohnsitznachweis
  • Bei Wohnsitz in der Schweiz zusätzlich Ausländerausweis
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (gültigen Pass)
  • Italienische Staatsangehörige haben immer ein „certificato di residenza“ als Nachweis für die Zuständigkeit einzulegen.
  • Geburtsschein für das bereits geborene Kind

Falls bereits ein Ereignis in der Schweiz beurkundet wurde, bitten wir Sie, sich beim Zivilstandsamt zu erkundigen.

Gerne informieren wir Sie detailliert über die beizubringenden Unterlagen. Bitte nehmen Sie mit uns für eine individuelle Beratung Kontakt auf.

 
     
     
  Kontakt  
 

Stadt Wädenswil
Zivilstandswesen
Florhofstrasse 6
8820 Wädenswil

Tel. 044 789 72 29
Fax 044 789 72 33

E-Mail

Situationsplan (pdf)

 
     
  Öffnungszeiten  
 

Montag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

 
     
 
  © 2004-2007 Stadt Wädenswil | Impressum |